Zertifizierung im Rahmen des DGM-Klimapakts:

  1. Schritt: CO2-Bilanz und Emissionsreduzierung
    • Erstellung einer CO2-Bilanz auf Unternehmensebene (Scope 1-3)
    • Erarbeitung eines CO2-Reduktionsplans mit wesentlichen Reduktionsmaßnahmen und damit Berechtigung zur Führung des Labels „Klimapakt für die Möbelindustrie“
  2. Schritt: Klimaneutrale Möbelherstellung
    • Kompensation nicht vermeidbarer Emissionen (nach Reduktionsplan) durch zertifizierte Klimaschutzprojekte und damit Berechtigung zur Führung des RAL Gütezeichens „Möbelherstellung klimaneutral“ (ohne Produkte)

Hinweis: Ausführliche Informationen zur Zertifizierung sind in der Vergabegrundlage enthalten.

Klimapakt Teilnehmer

Klimaneutralität und Klimaschutzbeitrag für Unternehmen

Was versteht man unter Klimaneutralität?

Für ein Unternehmen bedeutet Klimaneutralität, dass durch die Reduzierung und den Ausgleich ihrer Treibhausgasemissionen die negativen Auswirkungen auf das Klima gesenkt werden können, um so das Netto-Null-Emissionsziel zu erreichen.

Unternehmen verursachen z.B. durch den Betrieb von Anlagen, Ressourcenverbrauch oder Transport immer Emissionen in irgendeiner Form.

Um Emissionen zu reduzieren und Klimaneutralität zu verwirklichen, ist der Ausgleich von Emissionen z.B. durch Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz oder andere saubere und kohlenstoffarme Technologien möglich.

Basis für die Klimaneutralität bietet eine belastbare CO2-Bilanz. Um glaubwürdig nach außen von Klimaneutralität zu sprechen, ist es entscheidend, Berechnungen nach einem bekannten Standard z. B. dem Greenhouse Gas Protocol Corporate Standard vorzunehmen.

Die ermittelten Emissionen, die sich nicht vermeiden lassen, können dann durch hochwertige Klimaschutzprojekte in ihrer Klimawirkung ausgeglichen werden.

Wie wichtig wird Klimaneutralität für Unternehmen in Zukunft sein?

Mit dem Europäischen Klimagesetz, das den vielzitierten „Green Deal“ rechtsverbindlich umsetzt, verpflichtet sich die EU, bis 2050 klimaneutral zu werden. Bis 2030 hat sich die EU darüber hinaus das ehrgeizige Ziel gesetzt, die Netto-Treibhausgasemissionen, um mindestens 55% gegenüber 1990 zu verringern.
Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) setzt Deutschland diese Vorgaben aus der europäischen Energieeffizienzrichtlinie um. Das EnEfG macht das Ziel der Klimaneutralität deutlich und legt Vorgaben für die Senkung des Energieverbrauchs fest.
Damit wird es in Zukunft unerlässlich, dass Unternehmen das Ziel der Klimaneutralität anstreben.

Verständnis der Verbraucher zur Klimaneutralität

Der Begriff der Klimaneutralität ist inzwischen allgegenwärtig und auch den Verbrauchern bekannt. Die starke Präsenz von Diskussionen zum Klimaschutz in Politik und Medien hat den Verbrauchern zudem nahegebracht, dass Klimaneutralität durch Kompensation erreicht werden kann.
Aktuelle Gerichtsurteile zu klimaschutzbezogener Werbung stellen jedoch erhöhte Anforderungen an die Aufklärung des Verbrauchers. Auch wenn es noch an einer klaren gesetzlichen Regelung fehlt, ist es dennoch wichtig sicherzustellen, dass den angesprochenen Verbrauchern leicht auffindbare, transparente und vollständige Informationen über alle Aspekte der beworbenen Klimaneutralität zur Verfügung gestellt werden. Das kann zum Beispiel durch einen direkten Link auf einer Internetseite erfolgen. Aus den Informationen sollte hervorgehen, ob sich die Klimaneutralität auf das Unternehmen, auf die angebotenen Produkte oder beides bezieht und ob die Klimaneutralität originär, durch Einsparungen oder durch Kompensationsmaßnahmen erreicht wird.

Unser Konzept für Klimaneutralität

Bei der Gründung unserer Initiative bildete eine transparente und nachvollziehbare Vergabegrundlage den Kern unseres Vorhabens. Das Label „Klimaneutral“ vergeben wir nur bei der Erfüllung einer Reihe von Kriterien, die transparent auf unserer Webseite kommuniziert werden und die direkt über den QR-Code des Labels zu erreichen sind.

Grundlage unserer Arbeit bildet immer eine umfangreiche CO2-Bilanz, die wir nach dem weltweit anerkannten Standard des Greenhouse Gas Protocols (GHG) erstellen. Bei der Erstellung dieser Bilanz beziehen wir nicht nur die Emissionen nach Scope-1, die direkt z.B. durch Energieverbrach und Produktionsprozesse entstehen, sowie Scope-2, die indirekt z.B. durch den Bezug leitungsgebundener Energie wie Strom und Wärme entstehen, ein, sondern berücksichtigen auch ausgewählte und unternehmensbezogene Emissionen aus Scope-3. Diese werden oft vernachlässigt, da sie indirekt in der Wertschöpfungskette z.B. durch Arbeitswege, Reisen oder die Abfallentsorgung entstehen und in der Erhebung der Daten aufwendiger sind. Für uns sind die Emissionen aus Scope-3 jedoch entscheidend, um den ganzheitlichen und aussagekräftigen CO2-Fußabdruck eines Unternehmens zu erstellen. Wir analysieren diese Daten und beraten anschließend im Hinblick auf Maßnahmen, mit denen ein Unternehmen seine Emissionen reduzieren kann. Erst im letzten Schritt bieten wir den Unternehmen an, nicht vermeidbare Emissionen in Form von Klimazertifikaten zu kompensieren.
In unserer Vergabegrundlage auf unserer Webseite finden Sie dazu noch weitere Informationen.