Vergabegrundlage Emissionslabel

1. Vorbemerkung

Bei den Mitgliedern der DGM steht gesundes Wohnen seit vielen Jahren im Fokus. In den letzten Jahrzehnten hat sich im Zuge von Umweltschutz und Gebäudesanierung eine Menge getan. Unsere Wohnungen sind durch dicht schließende Fenster oder Wärmeverbundsysteme immer dichter geworden. Ein natürlicher Luftaustausch ist nur durch gründliches Lüften oder automatische Belüftungssysteme wie z. B. in Niedrigenergiehäusern oder öffentlichen Gebäuden möglich.

Schadstoffe können aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Produkten wie z. B. Baumaterialien, Kleber, Tapeten, Lacken, Ausstattungsmaterialien oder Möbeln abgegeben werden. Deshalb müssen alle Materialien, die in Innenräumen verwendet werden, so schadstoffarm wie möglich sein.

Ein Expertenkreis der DGM hat in Zusammenarbeit mit führenden Prüfinstituten wie dem TÜV Rheinland und dem ECO-Institut Emissionsklassen für Möbel entwickelt. Ziel dabei war es, ein Label zu entwickeln, welches dem Verbraucher in einfacher Art und Weise die wichtigsten Informationen zum Emissionsprofil liefert. Dies erscheint uns für eine Risikobewertung als sinnvoll, da der Gesetzgeber nur für Formaldehyd einen Grenzwert vorgibt. Die Emissionsklasse A bedeutet ein geringes Risiko der Schadstoffexposition. Dagegen entspricht die Emissionsklasse D nur den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Grenzwerte für Formaldehyd.

Die Grundlagen sind in der RAL Registrierung RAL-RG 437 Emissionsklassen für Möbel festgelegt.

2. Geltungsbereich für die Vergabe des DGM-Emissionslabels

Diese Vergabegrundlage gilt für im Innenraum einzusetzende verwendungsfertige Möbel, Matratzen und Lattenroste nach RAL Registrierung RAL-RG 437 (Anhang 5)

3. Anforderungen nach RAL-RG 437

3.1 Emissionsklassen

Emissionsklassen für Sitzmöbel (gepolstert)

Substanz Klasse A Klasse B Klasse C Klasse D
Formaldehyd ≤ 60 µg/m³ ≤ 90 µg/m³ ≤ 120 µg/m³ ≤ 120 µg/m³
TVOC ≤ 450 µg/m³ ≤ 600 µg/m³ ≤ 900 µg/m³ ≤ 1200 µg/m³
TSVOC ≤ 80 µg/m³ ≤ 120 µg/m³ ≤ 150 µg/m³ ≤ 180 µg/m³
CMR Stoffe ≤ 1 µg/m³ ≤ 1 µg/m³ ≤ 1 µg/m³ ≤ 1 µg/m³
Summe VOC ohne NIK ≤ 40 µg/m³      
R-Wert ≤ 1 ≤ 1 ≤ 1 ≤ 1

 

Emissionsklassen für Kastenmöbel, Tische, Büromöbel, Latenroste und ggfs. Sitzmöbel (nicht gepolstert)

Substanz Klasse A Klasse B Klasse C Klasse D
Formaldehyd ≤ 60  µg/m³ ≤ 90 µg/m³ ≤ 120 µg/m³ ≤ 120 µg/m³
TVOC ≤ 450 µg/m³ ≤ 600 µg/m³ ≤ 900 µg/m³ ≤ 1200 µg/m³
TSVOC ≤ 100 µg/m³ ≤ 120 µg/m³ ≤ 150 µg/m³ ≤ 180 µg/m³
CMR Stoffe ≤ 1 µg/m³ ≤ 1 µg/m³ ≤ 1 µg/m³ ≤ 1 µg/m³
Summe VOC ohne NIK ≤ 100 µg/m³      
R-Wert ≤ 1 ≤ 1 ≤ 1 ≤ 1

 

Emissionsklassen für Matratzen

Substanz Klasse A Klasse B Klasse C Klasse D
Formaldehyd ≤ 60 µg/m³ ≤ 90 µg/m³ ≤ 90 µg/m³ ≤ 90 µg/m³
TVOC ≤ 200 µg/m³ ≤ 300 µg/m³ ≤ 400 µg/m³ ≤ 500 µg/m³
TSVOC ≤ 40 µg/m³ ≤ 80 µg/m³ ≤ 120 µg/m³ ≤ 160 µg/m³
CMR Stoffe ≤ 1 µg/m³ ≤ 1 µg/m³ ≤ 1 µg/m³ ≤ 1 µg/m³
Summe VOC ohne NIK ≤ 40 µg/m³      
R-Wert ≤ 1 ≤ 1 ≤ 1 ≤ 1

 

Emissionsklassen für Betten

(Anforderungen für Matratzen, Lattenroste, Kastenmöbel und ggfs. Sitzmöbel)

Matratzen
Substanz Klasse A Klasse B Klasse C Klasse D
Formaldehyd ≤ 60 µg/m³ ≤ 90 µg/m³ ≤ 90 µg/m³ ≤ 90 µg/m³
TVOC ≤ 200 µg/m³ ≤ 300 µg/m³ ≤ 400 µg/m³ ≤ 500 µg/m³
TSVOC ≤ 40 µg/m³ ≤ 80 µg/m³ ≤ 120 µg/m³ ≤ 160 µg/m³
CMR Stoffe ≤ 1 µg/m³ ≤ 1 µg/m³ ≤ 1 µg/m³ ≤ 1 µg/m³
Summe VOC ohne NIK ≤ 40 µg/m³      
 
Lattenroste und Kastenmöbel
Substanz Klasse A Klasse B Klasse C Klasse D
Formaldehyd ≤ 60 µg/m³ ≤ 90 µg/m³ ≤ 120 µg/m³ ≤ 120 µg/m³
TVOC ≤ 450 µg/m³ ≤ 600 µg/m³ ≤ 900 µg/m³ ≤ 1200 µg/m³
TSVOC ≤ 100 µg/m³ ≤ 120 µg/m³ ≤ 150 µg/m³ ≤ 180 µg/m³
CMR Stoffe ≤ 1 µg/m³ ≤ 1 µg/m³ ≤ 1 µg/m³ ≤ 1 µg/m³
Summe VOC ohne NIK ≤ 100 µg/m³      
 
Sitzmöbel (gepolstert)
Substanz Klasse A Klasse B Klasse C Klasse D
Formaldehyd ≤ 60 µg/m³ ≤ 90 µg/m³ ≤ 120 µg/m³ ≤ 120 µg/m³
TVOC ≤ 450 µg/m³ ≤ 600 µg/m³ ≤ 900 µg/m³ ≤ 1200 µg/m³
TSVOC ≤ 80 µg/m³ ≤ 120 µg/m³ ≤ 150 µg/m³ ≤ 180 µg/m³
CMR Stoffe ≤ 1 µg/m³ ≤ 1 µg/m³ ≤ 1 µg/m³ ≤ 1 µg/m³
Summe VOC ohne NIK ≤ 40 µg/m³      

 

Erläuterungen zu den Tabellen

Emissionsklassen: Die Klassifizierung ergibt sich aus den Tabellen. Voraussetzung für jegliche Klassifizierung ist die Einhaltung aller Anforderungen nach dem Allgemeinen Teil „Schutz von Umwelt und Gesundheit“ der RAL-GZ 430.

Die Emissionsklasse A entspricht den Anforderungen der Grenzwerte nach der Gütesicherung Möbel, RAL-GZ 430 bzw. in Anlehnung an die Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ RAL-UZ 38 (Emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und Holzwerkstoffen), RAL-UZ 117 (Emissionsarme Polstermöbel) bzw. RAL-UZ 119 (Matratzen).

Die Emissionsklassen B C und D wurden aufgrund der langjährigen Prüferfahrung sowie durch Beschluss des DGM-Arbeitskreises „Umwelt und Gesundheit“ in Zusammenarbeit mit der TÜV Rheinland LGA Products GmbH und der eco-Institut Germany GmbH entwickelt.

Die Emissionsklassen C und D entsprechen der gesetzlichen Mindestanforderung hinsichtlich des Grenzwertes für Formaldehyd.

Formaldehyd ist ein farbloser, stechend riechender Stoff, der bei Zimmertemperatur gasförmig vorliegt und kann bei unsachgemäßer Anwendung Allergien, Haut-, Atemwegs- oder Augenreizungen verursachen und wirkt in hohen Konzentrationen krebserregend bei Menschen.

TVOC als Summe aller VOC ≥ 5 µg/m³ im Retentionsbereich C6 bis C16. Es wird an dieser Stelle betont, dass ein TVOC-Richtwert aufgrund der schwankenden Zusammensetzung des in der Innenraumluft auftretenden Substanzgemisches keine konkrete toxikologische Basis haben kann.

TSVOC als Summe aller SVOC ≥ 5 µg/m³ im Retentionsbereich C16 bis C22.

CMR Stoffe als kanzerogene (krebserregende), mutagene (erbgutverändernde) oder reproduktionstoxische (fortpflanzungsgefährdende) Stoffe.

R-Wert: Es gibt für eine Vielzahl von Stoffen, die für die Innenraumluft relevant sind, einen sogenannten NIK-Wert (niedrigste interessierende Konzentration). Dieser ergibt sich aus dem Quotienten der Einzelstoffkonzentration Ci in der Luft der Prüfkammer und dem NIK-Wert des Einzelstoffes. Aus den gemessenen Stoffkonzentrationen und den entsprechenden NIK-Werten wird der R-Wert berechnet. Der R-Wert dient nur zur orientierenden Bewertung der quantifizierten Prüfkammer-Konzentration.

3.2 Prüfbedingungen

Der Nachweis auf Einhaltung der Anforderungen gemäß der Tabellen 1-4 kann durch Prüfprotokolle (Anhang 1) von DAkkS akkreditierten Prüfinstituten (Anhang 3) nach den

- Prüfmethoden und Anforderungen nach der Gütesicherung Möbel, RAL-GZ 430

- oder nach den jeweiligen Anforderungen des Blauen Engels

erbracht werden.

In den ersten drei Jahren muss eine jährliche Prüfung stattfinden, danach sind zweijährliche Folgeprüfungen (Anhang 2) durchzuführen.
Die Prüfungen müssen durch eine fachlich geeignete Prüfstelle durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Prüfungen müssen mindestens fünf Jahre archiviert werden.

Weitere Prüfnachweise sind gemäß der Abschnitte 3.4 - 3.5 vom Antragsteller zu erbringen.

3.3 Verpackungen

Die Produkte sind für den Verkauf nach Möglichkeit so zu verpacken, dass ein Ausgasen flüchtiger Bestandteile nach der Herstellung ermöglicht wird.

3.4 Verwertung und Entsorgung

Halogene
Im Hinblick auf die Verwertung und Entsorgung dürfen bei der Herstellung der Produkte einschließlich der für die Herstellung eingesetzten Materialien (Holzwerkstoffe, Klebstoffe, Beschichtungen usw.) keine halogenierten organischen Verbindungen (z. B. als Bindemittel, Flammschutzmittel, etc.) eingesetzt werden. Ausgenommen hiervon sind elektrische Bauteile (z. B. Kabel, Stecker), die bei der Entsorgung abgetrennt werden können.

Nachweis

Der Antragsteller erklärt die Einhaltung der Anforderung.

3.5 Werbeaussage

Werbeaussagen dürfen keine Angaben aufweisen, wie „wohnbiologisch geprüft“ oder solche, die im Sinne von § 23 Abs.4 67/548 EWG Gefahren verharmlosen (z. B. „nicht giftig“, „nicht gesundheitsschädlich“, „frei von ...“).
Produktbezeichnungen, die Namensteile enthalten wie „Bio“-, „Öko“- und ähnliche sind nicht zulässig.

Nachweis

Der Antragsteller erklärt die Einhaltung der Anforderung.

3.6 Verbraucherinformation

Dem Produkt ist ein Label wie im Anhang 4 abgebildet beizufügen oder entsprechende Hinweise in beigefügten Begleitdokumenten.

4. Zeichennehmer und Beteiligte

Zeichennehmer
Zeichennehmer sind Hersteller im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).

Beteiligte
Beteiligte am Vergabeverfahren sind die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e. V. und die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel Service GmbH.

Hinweis
Die vom Antragsteller vorgelegten Nachweise werden vertraulich behandelt.

5. Zeichenbenutzung