Der Möbelsachverständige

Wenn Sie Probleme mit den gerade erst gekauften Möbeln haben und bei Ihrem Einrichtungshaus oder dem Hersteller bezüglich Ihrer Reklamation auf taube Ohren stoßen: Es gibt neutrale Sachverständige, die Ihnen kraft ihres Amtes mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Wenden Sie sich in solchen Fällen an die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer, Abteilung Sachverständigenwesen. Diese nennt Ihnen den für Sie zuständigen Sachverständigen. Der zuständige Sachverständige lässt sich von Ihnen in aller Regel die nötigen Unterlagen (wie z. B. Kaufvertrag und Schriftwechsel zur Reklamation) zusenden, um den Sachverhalt zu prüfen. Zudem wird er das beanstandete Möbelstück begutachten und Sie in fachlicher Hinsicht beraten, nachdem er einen entsprechenden Vertrag mit Ihnen vereinbart hat.

Sie können auch mit Ihrem Reklamationsgegner einen Schiedsgutachtervertrag vereinbaren, indem Sie mit ihm übereinkommen, sich der Bewertung des Sachverständigen zu unterwerfen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie zu einer außergerichtlichen Einigung kommen können.

Kraft seiner Bestellung ist der Sachverständige verpflichtet unparteiisch nach bestem Wissen sein Gutachten abzugeben. Damit haben Sie die Gewähr einer neutralen fachlichen Beurteilung Ihres Falles. Durch ihren täglichen Umgang mit der Materie sind die Sachverständigen dafür prädestiniert, Ihnen in Ihrer Angelegenheit schiedsgutachtlich zu helfen.

Möbelsachverständige in Ihrer Nähe erfahren Sie auch bei der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e. V. - bitte benutzen Sie das Kontaktformular für Ihre Anfrage oder direkt unter:

Sachverständige "Verband Deutscher Möbelsachverständiger e.V." - VDMS

Sachverständige "Bundesverband des Deutschen Möbel-, Küchen- und Einrichtungsfachhandels" - BVDM

Prüfungskommission

Alexander Laakes - öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK
Reimund Heym - Leiter Technik und Normung DGM
Jochen Winning - Rechtsanwalt und DGM-Geschäftsführer

Seit August 2013 bietet die DGM-Akademie regelmäßig Grundlagen- und Intensivseminare zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit als Sachverständiger für industriell gefertigte Möbel nach den DGM-Richtlinien an und hat die ersten Möbelsachverständigen erfolgreich geprüft. Die Abschlussprüfung umfasst eine vierstündige schriftliche Prüfung und ein einstündiges mündliches Fachgespräch.

Alle Prüflinge haben die rechtlich relevanten Grundlagen sowie die kaufmännischen und technischen Anforderungen erbracht und abschließend ein fachgerechtes Gutachten für gerichtliche Auseinandersetzungen erstellt.

Die Voraussetzungen zur Sachverständigentätigkeit für industriell gefertigte Möbel nach den Richtlinien für Sachverständige der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e.V. wurden durch die Prüfungskommission geprüft und für folgende Fachbereiche mit Erfolg abgeschlossen:

Sachverständige Fachbereich Kasten-/ Wohnmöbel

  • Wilfried Malter
    Unterscheffau 264
    A-5440 Scheffau
    Telefon: 0043 / (0)664 575 0866

Sachverständige Fachbereich Polstermöbel

  • Marcel Pavel
    Landwehrstraße 14
    D-96247 Michelau
    Telefon: 0049 / (0) 9571 892-691
    Mobil: 0049 / (0)160 97572419

  • Thomas Loeschke
    Königsberger Straße 9
    27324 Eystrup
    Mobil: 0049 / (0)151 173 45 478
    E-Mail: mail@thomas-loeschke.de

Als Sachverständige für industriell gefertigte Möbel und Polstermöbel nach den Richtlinien für Sachverständige der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e.V., können sie unter anderem Fachgutachten für gerichtliche Auseinandersetzungen auf Grundlage der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 und des hohen Qualitätsstandards der DGM für die Fachbereiche Kasten-/ Wohnmöbel und Polstermöbel anfertigen.