Vergabegrundlage MMIG

Präambel

Reputation. Dies trifft nicht zuletzt auch auf Möbel „Made in Germany“ zu. In Zeiten zunehmender Globalisierung und Exportorientierung deutscher Möbelhersteller gewinnt der Begriff „Made in Germany“ immer weiter an Bedeutung, da die Kunden auf Anhaltspunkte für die Qualität der Produkte angewiesen sind und diese gerne annehmen.

Mit dem Begriff „Made in Germany“ verbindet der Verbraucher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes 1, dass der wesentliche Herstellungsvorgang in Deutschland erfolgt, mit dem das Produkt seine für den Verbraucher maßgebende Qualität und charakteristischen Eigenschaften erhält.

Der Begriff „Möbel Made in Germany“ nimmt dabei die mit dem Herstellungsprozess verbundene Erwartungshaltung des Verbrauchers hinsichtlich der Qualität und der charakteristischen Eigenschaften des Produktes auf und definiert mit den im Folgenden genannten Anforderungen und deren Nachweis eine darüber hinaus gehende hochwertige Qualität für dieses Zeichen, welche die Begriffe Zuverlässigkeit, Sicherheit und gesundes Wohnen impliziert. Er steht für „Werte schaffen“ im Sinne von etwas Werthaltigem und Bleibendem, aber auch für „Werte haben“. Dies trifft im besonderen Maße auf in Deutschland ansässige oder hier fertigende Möbelhersteller zu.

Der Verband der Deutschen Möbelindustrie e.V. (VDM) führt daher neben der Definition „Möbel Made in Germany“ für Möbelmodelle/ -Programme eine – anhand von festgelegten Kriterien nachvollziehbar in Deutschland durchgeführte Konstruktion, Herstellung und Qualitätsüberwachung – Kennzeichnung auf der Grundlage eines geographischen Herkunft-Gewähr- Zeichens für „Möbel Made in Germany“ ein, dessen Anforderungen regelmäßig an der Fertigungsstelle fremdüberwacht werden.

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